Landesregierung hat kalte Füße bekommen
Die Landesregierung strebt nach dem Elbtalaue-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nun "mehr Rechtssicherheit" für die niedersächsischen Nationalparke an. Am 10. März solle ein Gesetzentwurf eingebracht werden, der die Verordnung für den Nationalpark Harz ohne inhaltliche Änderung auf die Ebene eines Gesetzes erhebe. Hintergrund der Initiative sei die Befürchtung, dass nach der Lüneburger Entscheidung - der Nationalpark Elbtalaue war für nichtig erklärt worden - auch der Bestand anderer Nationalparke gefährdet sei.
In der Tat: Seit geraumer Zeit ist vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Normenkontrollklage der Bergstadt Altenau anhängig, die sich gegen den Nationalpark Harz in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung wendet. Diese Klage wird vom Verein zur Erhaltung des Lebensraumes Harz unterstützt. Auch mich hat es von Anfang an gestört, wie die Landesregierung 1994 m. E. unter krasser Missachtung von Gesetzen einen Nationalpark auswies; wie es sich Landespolitiker wie z. B. Gabriel (SPD) aus Goslar anmaßten, zu machen, was sie wollen, offenbar ohne sich um rechtliche Grundlagen zu scheren, nur weil sie die Mehrheit hatten - und (noch) haben.
Paragraph 25 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes definiert, was ein Nationalpark ist. Dort heißt es u. a.: "Gebiete, die sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden, kann die oberste Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Nationalparken erklären"
Ob das auf den Nationalpark Harz zutrifft, daran habe nicht nur ich große Zweifel. "Rechtssicherheit" (die Voraussetzung von Akzeptanz) kann nur geschaffen werden, wenn diese Frage vor dem zuständigen Gericht geklärt wird - die Entscheidung steht unmittelbar bevor. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, nicht etwa in einem Parteienstaat. Noch 1993 hieß es von der Nationalpark-Verwaltung i. G., es sei "völliger Unsinn", dass die Ausweisung des Nationalparks Harz dem Gesetz widerspreche; jetzt - kurz vor der Gerichtsentscheidung - bekommt man kalte Füße. Anstatt die Gerichtsentscheidung gelassen abzuwarten, zu akzeptieren und ggf. umzusetzen, sollen nun hektisch neue Gesetze gemacht werden.
Würde die Nationalpark-Verordnung tatsächlich gestrichen und durch ein gleichlautendes Gesetz ersetzt werden, so wäre damit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unzuständig gemacht worden, die Zuständigkeit läge dann wohl beim Staatsgerichtshof in Bückeburg. Jeder Beklagte kann davon nur träumen: Wenn das "falsche" Urteil droht, sucht man sich eben andere Richter. Ist das etwa das Rechtsverständnis der niedersächsischen Landesregierung? Wenn dieser Trick funktionieren sollte und umgesetzt würde, dürfte der NP Harz nur noch ein Zombie, ein lebender Toter sein.
Zurück zum Inhaltsverzeichnis